Frostschürzen

Frostschürzen bilden den Übergang der Außenwände zum Baugrund. Sie haben gleichzeitig die Funktion, Frost unter der Bodenplatte zu verhindern. Die Einbindetiefe der Frostschürzen in den Baugrund sollte daher mindestens 60 cm betragen, um das Eindringen von Sickerwasser unter die Bodenplatte und damit Frostschäden zu vermeiden.

Als Bankett liegen die Frostschürzen in der Ebene der Wandplatten , d. h. zwischen oder vor den Stützen . Die Frostschürzen werden als vorgefertigte Einfeldträger auf den Fundamenten aufgelagert. Um die erforderliche Einbindetiefe zu erreichen, werden die Frostschürzen im Fundamentbereich ausgeklinkt.

Die Frostschürzen können auch in Sandwichbauweise mit feuchtigkeitsunempfindlicher Wärmedämmung hergestellt werden.